JudikaturJustizRS0053251

RS0053251 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (hier: niedergelassener Arzt), ist als Unterhaltsbemessungsgrundlage das Durchschnittseinkommen der drei letzten, der Beschlussfassung vorangegangenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen.

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