JudikaturJustizRS0052033

RS0052033 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Die einwöchige Frist zur gerichtlichen Anfechtung der Kündigung ist eine formell-rechtliche Frist; die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung dieser Frist ist zulässig.

Entscheidungen
14