Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 32.751,91 S an weiterem Insolvenzausfallgeld binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Die beklagte Partei ist schuldig, dem K…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei Eduard M***** vom 4.November 1978 bis 15.Februar 1992 als Angestellter beschäftigt. Am 9.Oktober 1991 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß vom 5.November 1991 ermächtigte das Ausgleichsgericht den Ausglei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Wie Holler in "Neuerungen im Bereich der Entgeltsicherung bei Insolvenz", ZAS 1987, 147 ff (151 f) sowie Schwarz-Reissner-Holzer-Holler in "Die Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz"3 179 zutreffend darlegen, würde bei wortgemäßer Anwendung des mit der IESG-Novelle 19…