Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der am 19.8.1967 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 4.12.1992 die ihr bisher gewährte Waisenpension mit Ablauf des Monates September 1992 entzogen und ihr die Rückzahlung des Überbezuges von S 16.723,50 auferlegt. Diesen Bescheid bekämpft die klagende Parte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Gemäß § 252 Abs. 2 Z 1 ASVG in der hier anzuwendenden vor der 44. ASVG-Novelle geltenden Fassung (Art VI Abs. 13 SozRÄG 1988, BGBl 1987/609) besteht auch nach Vollendung des 18.Lebensjahres die Kindeseigenschaft weiter, solange sich das Kind in einer Schul- oder Berufs…