JudikaturJustizRS0050070

RS0050070 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Die Wirkungen der Streitanhängigkeit treten in allen Fällen der Klageänderung nach Klagezustellung jedenfalls mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung ein.

Entscheidungen
3