Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 694,90 EUR und dem Nebenintervenienten die mit 833,88 EUR (darin 138,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Revision ist entgegen dem nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Dies ist gemäß § 510 Abs 3 ZPO – kurz – zu begründen: Die Klägerin, die jahrzehntelang keinen Kontakt zu ihrem Vater gehabt hatte, macht Ersatzansprüche nach dem Amtshaftun…
Rechtliche Beurteilung Nun kann zwar das Fehlen von Rechtsprechung des Höchstgerichts das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage begründen, allerdings nur dann, wenn im konkret zu beurteilenden Fall die Entscheidung auch von der Lösung dieser Rechtsfrage (des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts) abhängt. Die ric…