JudikaturJustizRS0049740

RS0049740 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Die gesamte unter dem Begriff der Straßenverwaltung zusammengefasste Summe der auf den Bau und die Instandhaltung von öffentlichen Straßen abzielenden Verwaltungstätigkeiten sind dem privatwirtschaftlichen Aufgabenbereich der Rechtsträger zu unterstellen; sie erfolgen also nicht in Vollziehung der Gesetze.

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