JudikaturJustizRS0049639

RS0049639 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Die Aufnahme einer Liegenschaft in das Grundstücksverzeichnis II diente lediglich Evidenzzwecken; ihr kam keine konstitutive Wirkung zu. Für Ersichtlichmachungen, zu deren Wesen die Eintragung ins Grundbuch gehört, um sich dessen Publizitätswirkung zunutze zu machen, eignet sich ein solches Hilfsverzeichnis nicht.

Entscheidungen
6