Art. 2
Art. 2 — KSchG
Art. 2 — KSchG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 456/1984
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1985
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12160237
Zuletzt nach Updates gesucht am
1. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
2. Dieses Bundesgesetz ist auf Verträge, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.
3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.