JudikaturJustizRS0049307

RS0049307 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2020

Aus dem bloßen Bestehen eines Konzerns kann noch nicht die Haftung von Geschäftsführern der beherrschenden Unternehmen für wettbewerbswidrige Handlungen irgendeines dem Konzern angehörenden, rechtlich selbständigen Unternehmens abgeleitet werden.

Entscheidungen
5