Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erst- und der viertbeklagten Partei die mit S 28.772,38 (darin S 4.795,40 Umsatzsteuer) und der zweit-, der dritt- sowie fünftbeklagten Partei die mit S 30.080,20 (darin S 5.013,37 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisi…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschriften "R*****" und "B*****". Die zweitbeklagte GmbH Co KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist - der Viert- und der …
Rechtliche Beurteilung Daß die Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 502 Abs 1 ZPO hier vorliegt, kann nicht zweifelhaft sein, fehlt es doch an einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier maßgebenden Fragen, wann eine Zeitungsvertriebsgesellschaft, die auch die Abonnements verwaltet, für Wettbewerbsverstöße de…