(1) Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.
(2) Steht ein rechtlich selbständiges Unternehmen auf Grund von Beteiligungen oder sonst unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluß eines anderen Unternehmens, so gelten das herrschende und das abhängige Unternehmen zusammen als Konzern und einzeln als Konzernunternehmen.
Rückverweise
EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 2 Begriffsbestimmungen
…zwei oder mehr Unternehmen, a) bei denen es sich um verbundene Unternehmen im Sinne des § 189a Z 8 UGB oder § 15 AktG handelt, b) die in einen verpflichtend zu erstellenden oder freiwillig erstellten Konzernabschluss einzubeziehen sind oder einbezogen werden, oder c) die einer gemeinsamen konsolidierenden Beaufsichtigung durch…
PMG · Postmarktgesetz
§ 14 Ausgleichsfonds
…Finanzierung des Ausgleichsfonds und zur Finanzierung der Fondsverwaltung beizutragen. Die Umsätze von Betreibern von konzessionierten Postdiensten, die unter einheitlicher Leitung im Sinn des § 15 AktG einer Personengesellschaft oder einer natürlichen oder juristischen Person stehen, sind zusammenzurechnen. Der dafür relevante Marktanteil bemisst sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Umsatzes zur Summe…
§ 34 Hausbriefkästen, Hausbrieffachanlagen
…Landeshauptstadt, in dem oder der ihr Versorgungsgebiet liegt, aufzuteilen. Die Umsätze von Betreibern von konzessionierten Postdiensten, die unter einheitlicher Leitung im Sinn des § 15 AktG einer Personengesellschaft oder einer natürlichen oder juristischen Person stehen, sind zusammenzurechnen. (10) Der Universaldienstbetreiber hat der Regulierungsbehörde die Kosten gemäß Abs. 9 jeweils bis…
LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 21 Bereithaltung von Meldeunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen und behördlicher Genehmigung
…ausländische Arbeitgeber seine Tätigkeit nicht nur gelegentlich ausübt, oder 2. einer inländischen selbständigen Tochtergesellschaft oder der inländischen Muttergesellschaft eines Konzerns im Sinne des § 15 AktG oder § 115 GmbHG oder 3. einem im Inland niedergelassenen berufsmäßigen Parteienvertreter im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG), BGBl. I Nr. …
§ 3 Anspruch auf Mindestentgelt, Aufwandersatz und Bedingungen für angemessene Unterkünfte
…in Österreich im Zusammenhang mit der Lieferung einer im Ausland durch den Arbeitgeber oder einen mit diesem in einem Konzern im Sinne des § 15 AktG und des § 115 GmbHG verbundenen Arbeitgeber gefertigten Anlage an einen inländischen Betrieb mit Montagearbeiten, der Inbetriebnahme und damit verbundenen Schulungen oder mit Reparatur…
§ 19 Meldepflicht bei Entsendung oder Überlassung aus einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
…die Geltungsdauer oder eine Abschrift der Genehmigung. (5) Ist in Erfüllung von Dienstleistungsverträgen, von Dienstverschaffungsverträgen oder innerhalb eines Konzerns im Sinne des § 15 AktG und des § 115 GmbHG der wiederholte grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern vereinbart, kann abweichend von Abs. 1 und Abs. 2 vor der…
BWG · Bankwesengesetz
§ 5
…6 Abs. 1 FKG unterliegen, oder bb) verbundenen Unternehmen gemäß § 189a Z 8 UGB, § 245a UGB oder § 15 AktG; b) bei Mitgliedern desselben institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder c) bei Unternehmen…
§ 28a Besondere Vorschriften für Organe von Kreditinstituten
…6 Abs. 1 FKG unterliegen, oder bb) verbundenen Unternehmen gemäß § 189a Z 8 UGB, § 245a UGB oder § 15 AktG; b) bei Mitgliedern desselben institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder c) bei Unternehmen…
PKG · Pensionskassengesetz
§ 31 Abschlußprüfer
…18; 3. die Beachtung des § 25; 3a. die Einschätzung, ob bei Veranlagungen in Vermögenswerten von Ausstellern, die zu einem Konzern nach § 15 AktG oder nach § 115 GmbHG gehören und ein solches Konzernunternehmen Eigentümer im Sinne des § 6a Abs. 1 ist, die zur Verrechnung…