Spruch Dem Revisionsrekurs des Abwesenheitskurators wird nicht Folge gegeben und Punkt 1) der Rekursentscheidung bestätigt. Dem Revisionsrekurs der Luise S***** wird Folge gegeben und Punkt 2) des angefochtenen Beschlusses dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts vom 6. Februar 2004 (ON 1…
Text Begründung: Luise S*****, zuletzt wohnhaft in B*****, Argentinien, ist die Tochter der am ***** geborenen, zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Pauline L*****. Luise S*****, damals vertreten durch Dr. Hedda Bauersax Salzer, seinerzeit Rechtsanwältin in Wien, stellte am 26. Jänner 1952 den Antrag, be…
Rechtliche Beurteilung A. Zum Revisionsrekurs des Abwesenheitskurators: 1. Über einen Antrag auf Berichtigung der Todeserklärung ist gemäß § 23 Abs 2 iVm § 14 TEG im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Nach § 6 AußStrG aF sind Zustellungen im Verfahren außer Streitsachen in gleicher Weise wie im Streitverfahren zu bewir…