Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß das abweisende Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 7.128 S bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten 1.188 S …
Text Entscheidungsgründe: Der am 11.12.1922 geborene Kläger ist mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.1.1973, GZ L 4/72-11, wegen Geistesschwäche voll entmündigt worden; der ihm zum Kurator bestellte Rechtsanwalt Dr.Kurt S***** (Beschluß des Erstgerichtes vom 16.2.1973, GZ P 14/73-2) war ab 1.7.1984 se…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist berechtigt. Eine Räumungsklage wegen titelloser Benützung einer Liegenschaft (Wohnung) setzt voraus, daß das Recht des Liegenschaftseigentümers, jeden Dritten von einer Benützung auszuschließen, weder durch einen Mietvertrag noch eine andere obligatorische Vereinbaru…