Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind gleich weiteren Verfahrenskosten erster Instanz zu behandeln.…
Text Begründung: Rudolf K*** sen., der Vater des Klägers, verpflichtete sich mit gerichtlichem Vergleich vom 23.1.1984, dem beklagten und dessen Gattin die Grundstücke 516/1 Weide, 516/2 Wald und 517 Wiese der KG Eben im Pongau in der Weise zu übereignen, daß die Grundstücke vom Gutsbestand der EZ 274 K…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist die Frage der schikanösen Rechtsausübung nicht von Amts wegen aufzugreifen, Schikane muß eingewendet werden, doch genügt die Unterbreitung des erforderlichen sachlichen Substrates unter Hinweis auf den Rech…