Spruch Hat der Erblasser für den Fall des Vortodes des fideikommissarischen Substituten die allfällige Nachkommenschaft des Vorverstorbenen zu Substituten berufen, so ist bei einem von ihm zugunsten des Substituten angeordneten Belastungsverbot eine Pfandrechtsbegründung nur mit Zustimmung des fideikommiss…
Text Der am 25. Oktober 1973 verstorbene Ignaz K setzte in seinem Testament vom 10. August 1962 seine Tochter Katharina S zur Alleinerbin ein. Zum Nachlaß gehörte die Liegenschaft EZ 593 II, KG L samt Inventar. Der Erblasser verfügte wie folgt: "I. Als Universalerbin meines gesamten Vermögens setze ich …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit Recht ist das Rekursgericht davon ausgegangen, daß die fideikommissarischen Substituten die Berechtigten aus dem intabulierten Veräußerungs- und Belastungsverbot hinsichtlich der Liegenschaft EZ 593 II, KG L, sind. Dies wird auch im Revisionsrekurs nicht bezweifelt. Fraglic…