Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und es wird dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach allfälliger Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz vom 30. 5. 2015 wurde der Revisionsrekurswerber, ein Rechtsanwalt, dem Betroffenen für die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Sozialversicherungsträgern sowie gegenüber Banken und anderen Gläubigern sowie zur Schuldenregulierung als Sachwalter bei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, da die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichts einer Korrektur bedarf, zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch berechtigt. Gemäß § 279 Abs 1 Satz 1 ABGB ist bei der Auswahl des Sachwalters besonders auf die Bedürfnisse der behinderten Person u…