Spruch Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Februar 1976, GZ. 6 a E Vr 8662/75-7, verletzt das Gesetz in den Bestimmungen des § 133 Abs. 1 StGB. (in Verbindung mit § 166 Abs. 1 und 3 StGB.). Dieses Urteil und alle darauf beruhenden Beschlüsse und Verfügungen werden aufgehoben und es w…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Februar 1976, GZ. 6 a E Vr 8662/75-7, wurde die am 26.Jänner 1924 geborene, im Haushalt tätige Margarete A des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der …
Rechtliche Beurteilung Das zitierte Urteil steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Nach dem § 166 StGB. werden bestimmte Vermögensdelikte, darunter auch Veruntreuung, die jemand zum Nachteil seines Ehegatten, eines Verwandten in gerader Linie, seines Bruders oder seiner Schwester oder zum Nachteil eines anderen Angehörige…