Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 556,99 EUR (davon 92,83 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe : Der im Dezember 1992 einvernehmlich geschiedenen Ehe der Streitteile entstammt die am 25. 12. 1987 geborene Tochter Kerstin. Der Kläger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 15. 3. 1999 verpflichtet, seiner Tochter ab 1. 9. 1999 einen mon…
Rechtliche Beurteilung Dazu hat der Senat erwogen: 1.1. § 178 Abs 1 ABGB lautet in der Fassung des KindRÄG 2001, BGBl I 2000/135: „Soweit ein Elternteil nicht mit der Obsorge betraut ist, hat er, außer dem Recht auf persönlichen Verkehr, das Recht, von demjenigen, der mit der Obsorge betraut ist, von wichtigen Angelegen…