RS0048513 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann.
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Das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ist dafür maßgebend, ob und in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unterhalt verlangen kann.