RS0048412 – OGH Rechtssatz
RS0048412 – OGH Rechtssatz
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Nimmt sich der im Vaterschaftsstreit Beklagte durch Nichterlag eines Sachverständigenvorschusses selbst die Möglichkeit, die Vermutung des § 163 ABGB zu widerlegen, dann liegt kein Grund für die amtswegige Durchführung des Sachverständigenbeweises vor; der Beklagte hat die Folgen dieser Versäumnis zu tragen.