Spruch Bedeutung und Wirkung einer Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht durch den Ehemann im Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Abstammung. Entscheidung vom 26. Jänner 1955, 3 Ob 8/55. I. Instanz: Landesgericht Linz; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz.…
Text Am 2. Oktober 1953 brachte der Kläger zu 1 Cg 826/53 des Landesgerichtes Linz eine Klage auf Bestreitung der ehelichen Geburt des am 14. Juli 1953 geborenen Kindes Georg N. ein, mit der Behauptung, die Mutter des Kindes habe in der kritischen Zeit ehebrecherische Beziehungen mit Michael R. unterhalt…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gemäß § 6 der Verordnung über die Angleichung familienrechtlicher Vorschriften, DRGBl. 1943 I S. 80, finden die Vorschriften über die Wirkung, eines Verzichtes im Bestreitungsverfahren keine Anwendung und sind Urteile auf Grund von Verzichten unzulässig. Hingegen ist die Vorschr…