JudikaturJustizRS0048074

RS0048074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1985

Der Minderjährige kann sich im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen nicht selbst vertreten. Kann er durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertreten werden, weil er sich in dessen Pflege und Erziehung befindet, ist ein Kollisionskurator zu bestellen.

Entscheidungen
3