JudikaturJustizRS0048069

RS0048069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2014

Der Minderjährige, der Bargeld aus einem ungültigen Darlehensvertrag zur Tilgung eigener rechtswirksam zustandegekommener Schulden verwendete, hat die Darlehenssumme zu seinem Vorteil verwendet und ist damit bereichert.

Entscheidungen
4