JudikaturJustizRS0048051

RS0048051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 1998

Der Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zusteht, ist nur von wichtigen Maßnahmen (wesentlichen Änderungen im bisherigen Lebensbereich des Kindes) zu verständigen und selbst das Unterlassen einer solchen Verständigung allein führt noch nicht zu Sanktionen gegen den anderen Elternteil.

Entscheidungen
5