JudikaturJustizRS0048047

RS0048047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1962

Analog § 149 ABGB hat das Gericht, wenn der Vater von denjenigen, die seinen Kindern ein Vermögen zugewendet haben, dadurch von der Verwaltung ausgeschlossen ist, daß für dieses Vermögen ein bestimmter Verwalter genannt wurde, diesen Verwalter zu bestellen.