RS0048047 – OGH Rechtssatz
RS0048047 – OGH Rechtssatz
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Analog § 149 ABGB hat das Gericht, wenn der Vater von denjenigen, die seinen Kindern ein Vermögen zugewendet haben, dadurch von der Verwaltung ausgeschlossen ist, daß für dieses Vermögen ein bestimmter Verwalter genannt wurde, diesen Verwalter zu bestellen.