JudikaturJustizRS0047990

RS0047990 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 2014

Der Begriff "Familienleben" im Sinne des Art 8 MRK umfaßt jedenfalls auch die Beziehungen zwischen den Ehegatten und ihren ehelichen Kindern. Wird den Eltern eines Minderjährigen für den Bereich der erforderlichen Zustimmung zur Vornahme der allenfalls bei einer bevorstehenden Operation des Minderjährigen notwendig werdenden Bluttransfusion die Obsorge teilweise entzogen und der Jugendwohlfahrtsträger zum Sachwalter für den den Eltern entzogenen Bereich der Obsorge bestellt, so stellt diese Maßnahme eine Beschränkung des Grundrechtes der Eltern auf Achtung ihres Familienlebens dar.

Entscheidungen
2