§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes
§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes — ABGB
Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.