Spruch Soweit sich der Revisionsrekurs gegen den Aufhebungsbeschluß (Punkt II der Rekursentscheidung) richtet, wird er als jedenfalls unzulässig, sonst hingegen (Punkt I der Rekursentscheidung) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 …
Text Begründung: Das Erstgericht enthob die Mutter des Minderjährigen ihrer Unterhaltspflicht mit Ablauf des 31.8.1995. Das Mehrbegehren der Mutter, sie bereits mit Ablauf des 31.7.1995 zu entheben, wies es ab. Weiters verfiel der Antrag des Kindes, die mütterliche Unterhaltsleistung um S 200, - monatl…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 4 AußStrG ist ein Beschluß, mit dem das Rekursgericht einen Beschluß des Gerichts erster Instanz aufgehoben und diesem eine neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen hat, nur dann anfechtbar, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der Rekurs…