Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und der Beschluss des Rekursgerichts dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche Beschluss, der in seinen Punkten 4. bis 6. als unbekämpft unberührt bleibt, in seinen Punkten 1. bis 3. wiederhergestellt wird, der Punkt 2. wird jedoch um den Ausspruch …
Text Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner mit Beschluss vom 21. Februar 2013 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 371 EUR gegenüber der Antragstellerin, seiner 1996 geborenen Tochter. Berücksichtigt wurden dabei weitere zwei – auch derzeit noch bestehende – Sorgepflichten …
Rechtliche Beurteilung Der vom Antragsgegner erhobene Revisionsrekurs , mit welchem er eine Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses anstrebt, ist zulässig, weil die Beurteilung des Rekursgerichts korrekturbedürftig ist. Die Antragstellerin beantragt, den Revisionsrekurs zurückzuweisen; hilfsweise, ihm nicht Fo…