JudikaturJustizRS0047443

RS0047443 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2022

Es ist unmaßgeblich, ob der haushaltsführende Teil ausschließlich oder, besonders weil er berufstätig ist, nur während bestimmter Tageszeiten oder überhaupt nur an bestimmten Tagen sich der Betreuung des Kindes widmet. Er muss zur Betreuung des Kindes, das sich zumindest zeitweise in einem von ihm geführten Haushalt befindet, tatsächlich Leistungen erbringen.

Entscheidungen
14