Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 978,84 EUR (darin enthalten 163,14 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1999 gemäß § 55 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass den Beklagten das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Am selben Tag schlossen die Streitteile einen Unterhaltsvergleich, in dem sich der Beklagte zu einer mo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) nicht zulässig , weil eine erhebliche Rechtsfrage nicht aufgeworfen wird: 1. Wie der Oberste Gerichtshof bereits in 9 ObA 50/03y ausgeführt hat, ist im Rahmen der persönlichen Ehewirkungen …