JudikaturJustizRS0047423

RS0047423 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2022

Die Werte, die der Einkommensteuer zugrunde gelegt werden, sind für sich allein für die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht maßgebend; Einkommensteuerbescheide für sich alleine sind daher nicht als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen.

Entscheidungen
25