Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts, das im Übrigen bestätigt wird bzw als in Rechtskraft erwachsen unberührt bleibt, wird in seinem Punkt 2.b. dahin abgeändert, dass es insoweit wie folgt zu lauten hat: „2.b. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden P…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. September 1998 rechtskräftig geschieden. In Punkt 2. des für den Fall der Rechtskraft der Scheidung geschlossenen Vergleichs vom 26. August 1998 vereinbarten die Parteien für den Fall einer zuk…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und teilweise berechtigt . 1.1. Der Unterhaltsschuldner hat alle Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung zur Leistung des Unterhalts nachkommen zu können; er muss alle persönlichen Fähigkeiten, insbesondere seine Arbeitskraft, so gut wie möglich einsetzen. Tut er dies n…