JudikaturJustizRS0047340

RS0047340 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2019

Selbst volljährige Kinder können auf den ihnen zustehenden gesetzlichen Unterhalt nicht schlechthin verzichten; sie können jedoch wirksam auf Teile von Unterhaltsleistungen und auf einzelne Unterhaltsleistungen verzichten.

Entscheidungen
7