JudikaturJustizRS0047224

RS0047224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2006

Entscheidungen, gegen die kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist, wie zB Entscheidungen des OGH, werden rechtskräftig, sobald sie den Parteien durch mündliche Verkündung oder durch Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung eröffnet worden sind. Bei Scheidungsurteilen ist bis zu diesem Zeitpunkt der Ehemann alimentationspflichtig.

Entscheidungen
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