Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst das Urteil des Gerichtes erster Instanz wiederhergestellt. Die Klägerin hat die Kosten des Rekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die am 24. 7. 1971 geschlossene Ehe der am 7. 3. 1927 geborenen Klägerin mit Otto S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 10. 5. 1972 gemäß § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eheleute in einem Verg…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt. Es kann sogleich in der Sache selbst erkannt werden, weil die Streitsache zur Entscheidung reif ist (§ 519 Abs 2 ZPO). Die beklagte Partei wendet sich in ihrem Rechtsmittel nicht mehr gegen die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, dass § 294 Abs 5 ASVG grundsätzlich auc…