JudikaturJustizRS0047126

RS0047126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 1985

Der Ehemann, der die minderjährigen (nicht selbsterhaltungsfähigen) Kinder seiner Gattin ohne Vorbehalt in die Hausgemeinschaft aufnimmt, bringt damit unzweifelhaft zum Ausdruck, seine Stiefkinder nicht bloß prekaristisch aufzunehmen. Er ist aber an diese Verpflichtung nicht unter allen Umständen gebunden. Sie besteht vielmehr nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen (§ 863 Abs 2 ABGB) nur solange, als die Beklagten ein Verhalten an den Tag legen, das ihm ein Zusammenwohnen mit ihnen zumutbar macht.