Hat man weder die Dauer, noch die Absicht des Gebrauches bestimmt; so entsteht kein wahrer Vertrag, sondern ein unverbindliches Bittleihen (Precarium), und der Verleiher kann die entlehnte Sache nach Willkühr zurückfordern.
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Informationen zu § 974 ABGB Entscheidungen zur Unterscheidung zwischen Bestandvertrag und Prekarium siehe bei § 1090 II d 1 ABGB.…
§ 974 ABGB; außerordentliche Revision nicht angenommen: Frage der Haftung des Gastwirts für Garderobe bisher vom OGH einheitlich behandelt.…
im Sinne des §§ 1090 ff ABGB sowie aus verschiedenen Sondergesetzen abgeleitete Berechtigungen verstanden, nicht jedoch das "unverbindliche Bittleihen (Prekarium)" im Sinne des § 974 ABGB.…
Auch das Prekarium ist unbeschadet der mißverständlichen Diktion des § 974 ABGB ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Dies bedeutet aber nicht, daß der Prekariumsgeber dem Prekaristen gegenüber im Sinn des § 1313a ABGB zu einer Leistung verpflichtet ist. Dem…
Die Beweisregel des § 975 ABGB gilt auch für die im § 974 ABGB normierte Abgrenzung zwischen Prekarium und nicht frei widerrufbarem Vertrag.…
Das Rechtsinstitut der Bittleihe nach § 974 ABGB setzt voraus, dass die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und dass der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich überlassen worden ist.…
…„zeitlich unbestimmt und fraglich“ sein können, liegt in der Natur der Sache. Die Beurteilung der Vorinstanzen, es liege hier kein Prekarium (§ 974 ABGB) vor, entspricht dieser Rechtsprechung, zumal als Parteienabsicht auch festgestellt wurde, die schriftliche „Erklärung“ habe den Unterzeichnern bis zur künftigen Errichtung eines bestimmten Bauabschnitts…
…gestatten. Der vorliegende Sachverhalt erlaube nicht, die Rechtslage zwischen den Streitteilen bzw. den Rechtsvorgängern der klagenden Parteien als jederzeit widerrufliche Bittleihe im Sinne des § 974 ABGB zu beurteilen. Das behördliche Einstellungsverbot behindere keineswegs die angenommene Abstellberechtigung der beklagten Partei, verpflichte vielmehr die klagenden Parteien, nach den Grundsätzen des Bestandvertrages der beklagten…
…ohne Bestandzinserhöhung als schlüssige Erweiterung des Mietvertrages anzusehen ist, wenn der Vermieter nicht klarstellte, daß es sich um eine jederzeit widerrufbare Besitzüberlassung iS des § 974 ABGB handelt.…
…diesen vorgeschützten Verträgen eine Gläubigerbenachteiligung anstrebten, deren konkreten Eintritt das Erstgericht nicht feststellen konnte. Der vom Beschwerdeführer vertretene Rechtsstandpunkt hinsichtlich Vorliegens einer Bittleihe nach § 974 ABGB ist aber auch deswegen verfehlt, weil dieses Rechtsinstitut voraussetzt, daß die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und daß der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich überlassen…
…345 ABGB könnte der Besitz der Kläger nach den Einwendungen der Beklagten wegen Vorliegens eines Prekariums sein. Das kennzeichnende Merkmal eines Prekariums iSd § 974 ABGB bestehe darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs bestehe, weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt würden und die Überlassung…
…Kläger geschenkt - jedenfalls im Erbweg in dessen Eigentum gelangt und dann dessen Bruder, dem Ehemann der Beklagten, (ebenfalls) im Wege einer jederzeit widerrufbaren Bittleihe (§ 974 ABGB) übergeben worden seien. Inwiefern die betreffenden rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichtes rechtsfehlerhaft sein sollen, vermag die Revisionswerberin nicht aufzuzeigen. Insgesamt wird daher von ihr kein tauglicher…
…zustandegekommene Benützungsvereinbarung mit der Voreigentümerin, die überdies den Klägern nicht rechtswirksam überbunden worden sei. Die Benützung durch die Beklagte sei bisher prekaristisch erfolgt (§ 974 ABGB). Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil betreffend den Abstellraum im Keller mit Teilurteil dahingehend ab, dass es das Klagebegehren…
…einer Bindung an die Ergebnisse des Vorprozesses schon deshalb nicht stellt. 2.2 Die Vorinstanzen haben diese Vereinbarung im vorliegenden Verfahren als Bittleihe (§ 974 ABGB) qualifiziert, weil nach der Abrede der jederzeitige Widerruf vereinbart war (dazu RIS-Justiz RS0019196; RS0019221). Die Beklagte zieht diese Beurteilung ebenso wenig in Zweifel wie…
…aber als Ausweitung eines Mietvertrages anzusehen, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich klarstellt, daß es sich nur um eine jederzeit widerrufbare Benützungsüberlassung im Sinne de § 974 ABGB handelt (WoBl 1991, 233; Miet 34.188 ua). Da insbesondere die Lagerhalle vom Mietvertrag umfaßt ist, ist zu prüfen, ob eine reine Flächenmiete oder ob Raummiete…
…Die Vorschriften des § 24 des Bundesstraßengesetzes 1921 bzw. des § 21 des BundesstraßenG. 1948 hinderten nicht, die Benützungsbewilligung als Prekarium im Sinne des § 974 ABGB. zu erteilen. Durch die Annahme der Offerte der Bundesstraßenverwaltung seien Verträge zustande gekommen, die als Prekarium zu beurteilen seien. Die Gründe für den Widerruf der…
…wies das auf Duldung eines Fahrtrechts gerichtete Klagebegehren ab. Dem Kläger bzw seinen Rechtsvorgängern sei die Benützung des Grundstücks des Beklagten nur prekaristisch (§ 974 ABGB) zugestanden worden. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte dieses Urteil. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands zwar 4.000, nicht aber 20.000 EUR übersteige…
…188). Die Verfügungsberechtigung des Klägers, die Grundlage für die im Jahr 2000 auf seinen Namen erteilte Zulassung war, beruhte auf einem schriftlich nachgewiesenen Prekarium (§ 974 ABGB). Der jederzeit formfrei zulässige Widerruf des Prekariums ( Griss in KBB2 § 974 ABGB Rz 3) hätte den Rechtstitel des Klägers zur Benützung des zugelassenen Motorboots…
… 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: [1] Die Vorinstanzen haben die Nutzung des Objekts der Klägerin durch die Beklagte als jederzeit widerrufbare Bittleihe gemäß § 974 ABGB beurteilt. [2] Die Beklagte zeigt mit ihrer außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf: [3] 1. Nach…
…Folgendes auszuführen: Das wesentliche Element der Bittleihe (Prekarium) ist die jederzeitige Widerruflichkeit durch den Verleiher. Dieser kann die entlehnte Sache nach Willkür zurückfordern (§ 974 ABGB). Daneben ist die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wesentlich. Ein bloß geringfügiges Entgelt, das gegenüber dem Wert der Benützung nicht ins Gewicht fällt, schließt ein Prekarium nicht…
…§ 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: Entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Prekariums nach § 974 ABGB ist Unentgeltlichkeit der Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf (RIS-Justiz RS0019221, RS0019118). Ein Prekarium wird nicht vermutet (RIS-Justiz RS0019200). Die freie Widerruflichkeit kann ausdrücklich vereinbart…
…32/154 Zur Abgrenzung von Rechts- und Sachleihe. Rückstellungs- und Wiederinstandsetzungspflicht des Prekaristen. Die Beweisregel des § 975 ABGB. gilt auch für die im § 974 ABGB. normierte Abgrenzung zwischen Prekarium und nicht frei widerruflichem Vertrag. Entscheidung vom 25. November 1959, 6 Ob 359/59. I. Instanz: Bezirksgericht Kitzbühel; II. Instanz: Landesgericht…
…auch fest, dass hier die Beklagte nie von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ausgegangen sei. Bei diesen Gegebenheiten sei von einer prekaristischen Nutzung im Sinne des § 974 ABGB auszugehen, weshalb die Sache jederzeit zurückgefordert werden könne. Dies sei mit der Klage geschehen. Die beklagte Partei beantragt in ihrer außerordentlichen Revision die Abänderung der…
…zulässigen Vertrag, der keinem gesetzlichen Vertragstypus entspricht ( Rummel in Rummel³ § 859 ABGB Rz 21; Binder in Schwimann³ IV § 974 ABGB Rz 33; 6 Ob 191/05i = RIS Justiz RS0025312 [T2] und RS0109844 [T1]). Gegen diese Beurteilung führt die Klägerin die vereinbarte jederzeitige Widerruflichkeit…
…1.) Zur Abgrenzung zwischen einem Prekarium und einem Bestandverhältnis, hier Unterbestandverhältnis, liegt umfangreiche höchstgerichtliche Rechtsprechung vor. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB, die nicht vermutet wird, sondern von dem nachzuweisen ist, der sich darauf beruft (RIS Justiz RS0019200; RS0020518 [T2; T3; T4]), besteht darin, dass keine Verbindlichkeit…
…entnommen, dass die Rechtsvorgänger des Klägers sich nicht die jederzeitige freie Widerrufsmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung vorbehalten hätten. Ohne eine solche liegt aber kein Prekarium nach § 974 ABGB vor. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist keine von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abweichende rechtliche Fehlbeurteilung. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung der freien Widerruflichkeit müsste sich eine solche aus…
…in allen diesen Fällen ein Widerruf des Benützungsrechtes bloß durch einen Miteigentümer nicht zur titellosen Benützung durch die beklagte Partei führt (vgl Schubert in Rummel ABGB2, Rz 1 zu § 974 ABGB unter Hinweis auf MietSlg 38.088 und SZ 54/43).…
…599/85 = SZ 58/163; 7 Ob 733/89 = SZ 63/31; RIS Justiz RS0011844; Schubert in Rummel3 § 974 ABGB Rz 2, § 971 ABGB Rz 5; Würth in Rummel3 § 1090 ABGB Rz 3, 9). Für eine Aufspaltung des…
…kasse T***** auf die klagende Partei, überbunden wurde, und also keineswegs titellos benützt haben und benützen. Daß dabei eine bloß prekaristische Gestattung iS des § 974 ABGB vorläge, ist auszuschließen. Wesentlich für die Annahme eines Bittleihens ist die jederzeitige Widerrufbarkeit, sodaß der Verleiher die Sache nach Willkür zurückfordern kann. Eine derartige Vereinbarung…
…von der Beendigung des Dienstverhältnisses), kann nicht davon gesprochen werden, daß weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauches der übergebenen Sache bestimmt war (§ 974 ABGB.). Ob die Annahme einer Wohnungsleihe zutrifft, oder ob nicht vielmehr die unentgeltliche Überlassung einer Naturalwohnung in Frage kommt, kann dahingestellt bleiben. Auch wenn eine Dienstwohnung…
…über die enteigneten Grundstücke zwischen den Parteien auch nicht konkludent zustandegekommen sei. Die Überlassung der Scheune sei nur als Prekarium im Sinne des § 974 ABGB zu qualifizieren. Mangels Vorliegens eines Bestandvertrages sei sowohl das Leistungs als auch das Feststellungsbegehren abzuweisen gewesen. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge…
…Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Streitentscheidend ist die Beurteilung des Gebrauchsvertrages vom 28.10.1974 als Leih- oder Mietvertrag; eine Bittleihe (§ 974 ABGB) kommt schon angesichts der im Vertrag festgelegten zehnjährigen Bindung der klagenden Partei nicht in Betracht. Die klagende Partei hat das Vertragsverhältnis unbestrittenermaßen durch die im…
…zu entnehmen. Ein Prekarium liegt auch nur dann vor, wenn weder die Dauer noch - wie hier der Fall - die Absicht des Gebrauchs bestimmt wurden (§ 974 ABGB). In Übereinstimmung mit dieser Rechtslage hat das Berufungsgericht daher eine Formpflicht jener Erklärung der Klägerin, aufgrund derer der Beklagte das Haus benützen darf, mit durchaus…
…Übergabe dar, die Gegenstände seien ausreichend spezifiziert, eine Ersitzung sei gemäß § 1462 ABGB ausgeschlossen, weil zwischen den Streitteilen ein prekaristisches Verhältnis bestehe. Nach § 974 ABGB könne die Klägerin die Sachen jederzeit zurückverlangen. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil unter Rechtskraftvorbehalt auf. Es führte aus, um die Schenkung an Julia P*** vom…
…etwa ein Jahr zuvor mündlich vereinbart worden sei. Bei der Vereinbarung zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten handle es sich um ein Prekarium iSd § 974 ABGB. Die Klägerin sei berechtigt, die Einräumung des Wohnungsrechts willkürlich zu widerrufen. Auf § 97 ABGB könne sich die Zweitbeklagte nicht stützen, weil die Streitteile lediglich…
…des Miteigentümers Alwin P*** benützt. In der Überlassung des Gebrauches der Liegenschaft durch Alwin P*** könne ein Bestandvertrag (§ 1090 ABGB) oder eine Bittleihe (§ 974 ABGB) erblickt werden, je nachdem, ob sie gegen Entgelt oder unentgeltlich und gegen jederzeitigen Widerruf erfolgt sei. Auch die Bittleihe sei ein Vertrag, dessen Gegenstand ein…
…Auslegungsgrundsätze seiner Entscheidung zugrunde gelegt und ist zu einer jedenfalls vertretbaren Beurteilung des vorliegenden Falls gelangt. Dies um so mehr, als ein Prekarium (§ 974 ABGB) nur dann vorliegt, wenn weder die Dauer noch - wie hier - die Absicht des Gebrauchs bestimmt wurden (5 Ob 275/07p). Die…
…im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. 1.1 Ein Prekarium ist ein Vertrag, bei der der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern kann (§ 974 ABGB; RIS Justiz RS0019212). Eine solche Bittleihe wird zwar nicht vermutet und ist im Zweifel daher nicht anzunehmen (RIS Justiz RS0019200). Überlässt ein Bestandgeber dem Bestandnehmer…
…ferner aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Nach dessen Ansicht ist die unentgeltliche Überlassung eines Fahrzeugs zur Vornahme einer Probefahrt als Leihe gemäß § 974 ABGB anzusehen. Der Entlehner habe die entlehnte Sache nach Vertragsende unversehrt zurückzustellen. Daher müsse er für eine von ihm verschuldete, die gewöhnliche Abnützung übersteigende Wertminderung Geldersatz…
…bei ihm und seiner Gattin wohnt. Er hat damit unzweifelhaft (§ 863 ABGB) zum Ausdruck gebracht, daß (auch) er den Beklagten nicht bloß prekaristisch (§ 974 ABGB) aufnehmen und nicht nach Gutdünken aus der Wohnung entfernen will (EvBl 1965/300). An diese von ihm zumindest konkludent übernommene Verpflichtung, die mangels einer anderen…