ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
§ 974
Hat man weder die Dauer, noch die Absicht des Gebrauches bestimmt; so entsteht kein wahrer Vertrag, sondern ein unverbindliches Bittleihen (Precarium), und der Verleiher kann die entlehnte Sache nach Willkühr zurückfordern.
…des Beklagten, dass das Haus wegen der Kinder unentgeltlich genutzt werden dürfe, von einer objektiv erkennbaren Rechtsgeschäftsabsicht und daher vom Entstehen eines Prekariums gemäß § 974 ABGB auszugehen. Grundsätzlich stehe dem Beklagten daher mangels titelloser Benützung durch die Klägerin und die gemeinsamen Kinder auch nach Auflösung der Lebensgemeinschaft kein Nutzungsentgelt nach §…
…7] 2.1. Bei der Bittleihe (Prekarium) handelt es sich um einen Leihvertrag, bei dem der Verleiher die Sache nach Willkür zurückfordern kann (§ 974 ABGB; RS0019212). Das kennzeichnende Merkmal ist darin zu erblicken, dass eine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs nicht besteht, weil der Gebrauch der Sache bloß…
…vertretbar angenommen und den neuen Vertrag losgelöst von den früheren Vereinbarungen geprüft. [9] 2.1 Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe im Sinn des § 974 ABGB liegt darin, dass eine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs nicht besteht, weil der Gebrauch der Sache bloß gegen jederzeitigen Widerruf überlassen wurde ( RS0020524…
…§ 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: Entscheidendes Kriterium für die Annahme eines Prekariums nach § 974 ABGB ist Unentgeltlichkeit der Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf (RIS-Justiz RS0019221, RS0019118). Ein Prekarium wird nicht vermutet (RIS-Justiz RS0019200). Die freie Widerruflichkeit kann ausdrücklich vereinbart…
…wenn man dem Beklagten zubilligt, es habe sich nicht um ein Prekarium gehandelt, weil diese Wohnung ihm und seiner Frau als Ehewohnung dienen sollte (§ 974 ABGB.), ist für ihn nichts zu gewinnen, weil auch bei Annahme einer Wohnungsleihe - auch sie ist bei Wohnungen an und für sich möglich (vgl. Swoboda, Kommentar…
…von der Beendigung des Dienstverhältnisses), kann nicht davon gesprochen werden, daß weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauches der übergebenen Sache bestimmt war (§ 974 ABGB.). Ob die Annahme einer Wohnungsleihe zutrifft, oder ob nicht vielmehr die unentgeltliche Überlassung einer Naturalwohnung in Frage kommt, kann dahingestellt bleiben. Auch wenn eine Dienstwohnung…
…Die Vorschriften des § 24 des Bundesstraßengesetzes 1921 bzw. des § 21 des BundesstraßenG. 1948 hinderten nicht, die Benützungsbewilligung als Prekarium im Sinne des § 974 ABGB. zu erteilen. Durch die Annahme der Offerte der Bundesstraßenverwaltung seien Verträge zustande gekommen, die als Prekarium zu beurteilen seien. Die Gründe für den Widerruf der…
…32/154 Zur Abgrenzung von Rechts- und Sachleihe. Rückstellungs- und Wiederinstandsetzungspflicht des Prekaristen. Die Beweisregel des § 975 ABGB. gilt auch für die im § 974 ABGB. normierte Abgrenzung zwischen Prekarium und nicht frei widerruflichem Vertrag. Entscheidung vom 25. November 1959, 6 Ob 359/59. I. Instanz: Bezirksgericht Kitzbühel; II. Instanz: Landesgericht…
…zustandegekommene Benützungsvereinbarung mit der Voreigentümerin, die überdies den Klägern nicht rechtswirksam überbunden worden sei. Die Benützung durch die Beklagte sei bisher prekaristisch erfolgt (§ 974 ABGB). Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil betreffend den Abstellraum im Keller mit Teilurteil dahingehend ab, dass es das Klagebegehren…
…188). Die Verfügungsberechtigung des Klägers, die Grundlage für die im Jahr 2000 auf seinen Namen erteilte Zulassung war, beruhte auf einem schriftlich nachgewiesenen Prekarium (§ 974 ABGB). Der jederzeit formfrei zulässige Widerruf des Prekariums ( Griss in KBB2 § 974 ABGB Rz 3) hätte den Rechtstitel des Klägers zur Benützung des zugelassenen Motorboots…
…wies das auf Duldung eines Fahrtrechts gerichtete Klagebegehren ab. Dem Kläger bzw seinen Rechtsvorgängern sei die Benützung des Grundstücks des Beklagten nur prekaristisch (§ 974 ABGB) zugestanden worden. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte dieses Urteil. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands zwar 4.000, nicht aber 20.000 EUR übersteige…
…Auslegungsgrundsätze seiner Entscheidung zugrunde gelegt und ist zu einer jedenfalls vertretbaren Beurteilung des vorliegenden Falls gelangt. Dies um so mehr, als ein Prekarium (§ 974 ABGB) nur dann vorliegt, wenn weder die Dauer noch - wie hier - die Absicht des Gebrauchs bestimmt wurden (5 Ob 275/07p). Die…
…1.) Zur Abgrenzung zwischen einem Prekarium und einem Bestandverhältnis, hier Unterbestandverhältnis, liegt umfangreiche höchstgerichtliche Rechtsprechung vor. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB, die nicht vermutet wird, sondern von dem nachzuweisen ist, der sich darauf beruft (RIS Justiz RS0019200; RS0020518 [T2; T3; T4]), besteht darin, dass keine Verbindlichkeit…
…zu entnehmen. Ein Prekarium liegt auch nur dann vor, wenn weder die Dauer noch - wie hier der Fall - die Absicht des Gebrauchs bestimmt wurden (§ 974 ABGB). In Übereinstimmung mit dieser Rechtslage hat das Berufungsgericht daher eine Formpflicht jener Erklärung der Klägerin, aufgrund derer der Beklagte das Haus benützen darf, mit durchaus…
…zulässigen Vertrag, der keinem gesetzlichen Vertragstypus entspricht ( Rummel in Rummel³ § 859 ABGB Rz 21; Binder in Schwimann³ IV § 974 ABGB Rz 33; 6 Ob 191/05i = RIS Justiz RS0025312 [T2] und RS0109844 [T1]). Gegen diese Beurteilung führt die Klägerin die vereinbarte jederzeitige Widerruflichkeit…
…auch fest, dass hier die Beklagte nie von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ausgegangen sei. Bei diesen Gegebenheiten sei von einer prekaristischen Nutzung im Sinne des § 974 ABGB auszugehen, weshalb die Sache jederzeit zurückgefordert werden könne. Dies sei mit der Klage geschehen. Die beklagte Partei beantragt in ihrer außerordentlichen Revision die Abänderung der…
…entnommen, dass die Rechtsvorgänger des Klägers sich nicht die jederzeitige freie Widerrufsmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung vorbehalten hätten. Ohne eine solche liegt aber kein Prekarium nach § 974 ABGB vor. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist keine von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abweichende rechtliche Fehlbeurteilung. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung der freien Widerruflichkeit müsste sich eine solche aus…
…„zeitlich unbestimmt und fraglich“ sein können, liegt in der Natur der Sache. Die Beurteilung der Vorinstanzen, es liege hier kein Prekarium (§ 974 ABGB) vor, entspricht dieser Rechtsprechung, zumal als Parteienabsicht auch festgestellt wurde, die schriftliche „Erklärung“ habe den Unterzeichnern bis zur künftigen Errichtung eines bestimmten Bauabschnitts…
…Berechtigung abzuweisen. Die Revision des Beklagten ist zulässig, sie ist auch im Sinne des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Das Rechtsinstitut der Bittleihe nach § 974 ABGB setzt voraus, dass die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf im Wesentlichen unentgeltlich überlassen wurde. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe…
…Sache gegen jederzeitigen Widerruf eingeräumt wird, sodass der Verleiher die Sache nach Willkür zurückfordern kann. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe im Sinn des § 974 ABGB, die nicht vermutet wird, sondern von dem nachzuweisen ist, der sich darauf beruft (RIS Justiz RS0019200, RS0020518 [T2, T3, T4]), besteht darin, dass keine Verbindlichkeit…
…wenn er das Haus nur prekaristisch genutzt haben sollte, weil ihn die Beklagten in diesem Fall ohnedies zur jederzeitigen Räumung auffordern hätten können (§ 974 ABGB). Diese Erwägungen schließen auch eine ungerechtfertigte Bereicherung der Beklagten aus. 5. Ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Klägers muss als Anspruchsgrundlage schon deshalb ausscheiden, weil…
…345 ABGB könnte der Besitz der Kläger nach den Einwendungen der Beklagten wegen Vorliegens eines Prekariums sein. Das kennzeichnende Merkmal eines Prekariums iSd § 974 ABGB bestehe darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs bestehe, weder die Dauer noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt würden und die Überlassung…
…des Gebrauchs bestimmt; so entsteht kein wahrer Vertrag, sondern ein unverbindliches Bittleihen (Prekarium), und der Verleiher kann die entlehnte Sache nach Willkür zurückfordern (§ 974 ABGB). Auch Grundstücke können Gegenstand einer Bittleihe sein (GlU 7410). Die Klägerin hat bereits in der Klage vorgebracht, ein bestehendes Prekarium widerrufen zu haben. Damit…
…Verletzung vertragliche und nicht bloß deliktische Schadenersatzansprüche auslöse. Es ist zwar richtig, daß nach herrschender Ansicht auch das Prekarium unbeschadet der mißverständlichen Diktion des § 974 ABGB ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist (Stanzl in Klang2 IV/1, 683; Binder in Schwimann2 § 974 Rz 2; Schubert in Rummel2 § 974 Rz 1; SZ…
…zur Verwertung geeigneten Lage tatsächlich ohne weiteres zu weit höheren Preisen zu vermieten ist (vgl. zum Verhältnis Anerkennungszins - Bestandzins: Schubert in Rummel**2 I, § 974 ABGB Rz 2). Es kann jedoch nach dem derzeitigen Akteninhalt dahingestellt bleiben, ob die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung als Miete zu beurteilen und deshalb das…
…rechtlichen Beurteilung. Es ist daher ohne Belang, wenn Zeugen bekunden, Frau L***** sei nicht Mieterin gewesen. Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe im Sinne des § 974 ABGB liegt darin, dass eine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauches nicht besteht. Von einem Prekarium könnte nur dann gesprochen werden, wenn die Überlassung unentgeltlich…
…das Ersatzfahrzeug dem Beklagten unentgeltlich überlassen worden sei und teilte auch die Rechtsmeinung des Erstgerichtes, diese unentgeltliche Überlassung sei als Leihe im Sinne des § 974 ABGB zu qualifizieren. Der Entlehner sei aus dem Leihvertrag verpflichtet, das überlassene Objekt nach Vertragsende in unversehrtem Zustand zurückzustellen. Von ihm verschuldete, über gewöhnliche Abnützungserscheinungen hinausgehende…
…mbH mit dem Vergleich vom 22.12.1992 kann der beklagte Prekarist sein Benutzungsrecht nur noch von der nunmehrigen Mieterin ableiten. Diese durfte die Bittleihe widerrufen (§ 974 ABGB). Ab dem Widerruf benützt der Prekarist die Sache ohne Titel. Der Beklagte kann sich nicht auf ein mangelndes Rechtsschutzinteresse berufen, weil der Liegenschaftseigentümer schon über…
…diesen vorgeschützten Verträgen eine Gläubigerbenachteiligung anstrebten, deren konkreten Eintritt das Erstgericht nicht feststellen konnte. Der vom Beschwerdeführer vertretene Rechtsstandpunkt hinsichtlich Vorliegens einer Bittleihe nach § 974 ABGB ist aber auch deswegen verfehlt, weil dieses Rechtsinstitut voraussetzt, daß die Dauer des Gebrauchs nicht bestimmt und daß der Vertragsgegenstand gegen jederzeitigen Widerruf unentgeltlich überlassen…
…in allen diesen Fällen ein Widerruf des Benützungsrechtes bloß durch einen Miteigentümer nicht zur titellosen Benützung durch die beklagte Partei führt (vgl Schubert in Rummel ABGB2, Rz 1 zu § 974 ABGB unter Hinweis auf MietSlg 38.088 und SZ 54/43).…
…Übergabe dar, die Gegenstände seien ausreichend spezifiziert, eine Ersitzung sei gemäß § 1462 ABGB ausgeschlossen, weil zwischen den Streitteilen ein prekaristisches Verhältnis bestehe. Nach § 974 ABGB könne die Klägerin die Sachen jederzeit zurückverlangen. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil unter Rechtskraftvorbehalt auf. Es führte aus, um die Schenkung an Julia P*** vom…
…auch die jederzeitige Widerruflichkeit sich zumindest, wenn sie schon nicht ausdrücklich vereinbart wurde, aus den Umständen ergäbe (Schubert in Rummel I Rz 1 zu § 974 ABGB; MietSlg 37.083). Der festgestellte Sachverhalt lasse aber eine Deutung in der Richtung, daß die Kläger hinsichtlich der Möglichkeit des Widerrufes völlig ungebunden sein wollten und…
…auch die jederzeitige Widerruflichkeit sich zumindest, wenn sie schon nicht ausdrücklich vereinbart wurde, aus den Umständen ergäbe (Schubert in Rummel I Rz 1 zu § 974 ABGB; MietSlg. 37.083). Der oben wiedergegebene festgestellte Sachverhalt läßt aber eine Deutung in der Richtung, daß die Kläger hinsichtlich der Möglichkeit des Widerrufes völlig ungebunden sein…
…Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Streitentscheidend ist die Beurteilung des Gebrauchsvertrages vom 28.10.1974 als Leih- oder Mietvertrag; eine Bittleihe (§ 974 ABGB) kommt schon angesichts der im Vertrag festgelegten zehnjährigen Bindung der klagenden Partei nicht in Betracht. Die klagende Partei hat das Vertragsverhältnis unbestrittenermaßen durch die im…
…etwa ein Jahr zuvor mündlich vereinbart worden sei. Bei der Vereinbarung zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten handle es sich um ein Prekarium iSd § 974 ABGB. Die Klägerin sei berechtigt, die Einräumung des Wohnungsrechts willkürlich zu widerrufen. Auf § 97 ABGB könne sich die Zweitbeklagte nicht stützen, weil die Streitteile lediglich…
…Kläger geschenkt - jedenfalls im Erbweg in dessen Eigentum gelangt und dann dessen Bruder, dem Ehemann der Beklagten, (ebenfalls) im Wege einer jederzeit widerrufbaren Bittleihe (§ 974 ABGB) übergeben worden seien. Inwiefern die betreffenden rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichtes rechtsfehlerhaft sein sollen, vermag die Revisionswerberin nicht aufzuzeigen. Insgesamt wird daher von ihr kein tauglicher…
…Folgendes auszuführen: Das wesentliche Element der Bittleihe (Prekarium) ist die jederzeitige Widerruflichkeit durch den Verleiher. Dieser kann die entlehnte Sache nach Willkür zurückfordern (§ 974 ABGB). Daneben ist die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wesentlich. Ein bloß geringfügiges Entgelt, das gegenüber dem Wert der Benützung nicht ins Gewicht fällt, schließt ein Prekarium nicht…
…599/85 = SZ 58/163; 7 Ob 733/89 = SZ 63/31; RIS Justiz RS0011844; Schubert in Rummel3 § 974 ABGB Rz 2, § 971 ABGB Rz 5; Würth in Rummel3 § 1090 ABGB Rz 3, 9). Für eine Aufspaltung des…
…97 ABGB stützenden Ehegatten können nie mehr Rechte eingeräumt werden, als dem anderen Ehegatten zustehen. Im Fall des hier von den Klägern behaupteten Prekariums (§ 974 ABGB) könnte ein fortwirkender Benützungsanspruch der Beklagten an der Ehewohnung nur dann bejaht werden, wenn das Prekarium noch nicht widerrufen worden wäre. In der Räumungsklage ist…
…zum Kostenersatz nicht angenommen werden. Im Verfahren ist unbestritten, daß das Rechtsverhältnis, das zwischen dem Kläger und dem Ehemann der Beklagten bestand, als Bittleihe (§ 974 ABGB) zu beurteilen ist. Der Ersatzanspruch des Klägers richtet sich daher in erster Linie nach den §§ 981 und 982 ABGB. Im § 981 ABGB…
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