Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von sieben in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehenden Forderungsbeträgen von zusammen S 75.600,-- für erbrachte Grafikleistungen, darunter zwei Honorarbeträge von S 18.000,-- und S 24.000,--, die anderen alle unter S 15…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist nicht berechtigt. Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht zwingend vorgeschrieben ist (§ 27 Abs 1 ZPO), kann gemäß § 29 Abs 1 ZPO jede eigenberechtigte Person zum Bevollmächtigten bestellt werden, jedoch sind in Ehesachen und in Sachen, deren Streitwert an Geld o…