RS0046016 – OGH Rechtssatz
RS0046016 – OGH Rechtssatz
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Bei der beschlußmäßigen Erledigung eines Ablehnungsantrages durch den Gerichtsvorsteher bzw Präsidenten des Gerichtshofes erster Instanz handelt es sich um einen der Überprüfung durch den VwGH entzogenen Akt der Rechtsprechung.
VwGH vom 20.12.1956, Z 2435/56; Veröff: EvBl 1957,410 (38)