Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei und der Zweitnebenintervenientin die mit jeweils 2.376,16 EUR (darin 396,02 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der klagende Fachverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 3 Abs 1 Z 4 WKG, BGBl I 1998/103 . [2] Der Kläger – über Vermittlung der Zweitnebenintervenientin als Versicherungsmaklerin – hatte mit den beklagten Versicherungsunternehmen eine Vertrauensschadenversiche…
Rechtliche Beurteilung [17] 1. Im angefochtenen Beschluss wwurden die G rundsätze der Rechtsprechung über die Umstände , die vorliegen müssen, um einen Richter als befangen im Sinne des § 19 Z 2 JN anzusehen, umfassend und zutreffend dargelegt (RS0046024; RS0045975; RS0046052; RS0045949; RS0109379; RS0046087); die Best…