JudikaturJustizRS0045598

RS0045598 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2017

Vor der Ausschöpfung des im Statut vorgesehenen Instanzenzugs ist die Überprüfung des Ausschlusses eines Genossenschaftsmitgliedes durch das Gericht in der Regel nicht möglich.

Entscheidungen
16