Spruch Der Revision wird Folge gegeben: Das angefochtene Urteil, das in seinem abändernden Teil mangels Anfechtung unberührt bleibt, wird in seinem bestätigenden Teil dahin abgeändert, daß es insoweit lautet: "Das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß der von der beklagten Partei in der Vorstandssi…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der sportlichen und geistigen Tätigkeit ihrer Mitglieder und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. In § 9 der Satzungen heißt es unter "Rechte und Pflichten der Mitglieder": "Die Mitglieder sind verpflichtet, die…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. In Rechtsprechung (SZ 42/163; EvBl 1975/266; SZ 51/154 uva) und Lehre (Fasching, Komm IV 895 ff; ders, LB2 Rz 2.239; ders, Schiedsgericht 50 ff; Aicher in Rummel ABGB I2 Rz 45 ff zu § 26; Fessler-Keller, Vereinsrecht7 , 53 f, 83 f; Rummel in FS-Strass…