JudikaturJustizRS0045485

RS0045485 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Wenn ein und derselbe Tatbestand verschiedenen Gesetzesnormen unterstellt werden kann (§ 2 USchG und § 10 Abs 2 LPfV) ist das angerufene Gericht zuständig, wenn es die Zuständigkeit auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt.

Entscheidungen
42