(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2019 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Lastprofilverordnung 2006, Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Dezember 2006, in der Fassung der Lastprofilverordnungs-Novelle 2008 (LP-VO-Novelle 2008), Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Jänner 2008, außer Kraft.
(3) Erstmals sind die Ergebnisse der Überprüfung der standardisierten Lastprofile gemäß § 5 Abs 1 der E-Control zum 1. Oktober 2021 in elektronischer Form zur Kenntnis zu bringen.
Rückverweise
LPV 2018 · Lastprofilverordnung 2018
§ 2 Begriffsbestimmungen
…“ eine in Zeitintervallen dargestellte Bezugsmenge oder Liefermenge eines Einspeisers oder Entnehmers; 6. „Lastprofilzähler“ ein Messgerät, welches den tatsächlichen Lastgang im Stundenraster erfasst; 7. „Norm-Kubikmeter (Nm 3 )“ die Erdgasmenge, welche im Normzustand den Rauminhalt von einem Kubikmeter ausfüllt; 8. „Normzustand“ den Zustand von Erdgas…