Spruch Der ao Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihrem Feststellungsausspruch als unbekämpft unberührt bleiben, werden im übrigen aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere V…
Text Begründung: Am 2.2.1986 ereignete sich auf der Bundesstraße 115 im Gemeindegebiet von Altenmarkt ein Verkehrsunfall, bei welchem Azem R***** getötet wurde. Die beklagte Partei haftet als Haftpflichtversicherer des beteiligten Kraftfahrzeuges für die entstandenen Schäden dem Grunde nach. Die Klägeri…
Rechtliche Beurteilung Die ao Revision ist zulässig und berechtigt. Zur Frage des anzuwendenden Rechtes folgt der Oberste Gerichtshof der von Duchek-Schwind, IPR 169, Anm 12 in Übereinstimmung mit Schwind, Handbuch des Österr IPR 401, und Reishofer in ZVR 1977, 37, gegen Schwimann in ZVR 1978, 170, vertretenen Ansicht, da…