JudikaturJustizRS0045083

RS0045083 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1995

Bemüht sich das Prozeßgericht nicht hinreichend um die Feststellung des ausländischen Rechts, liegt darin eine revisible Gesetzesverletzung, eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens besonderer Art.

Entscheidungen
9