Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt, 1. den zwischen ihm und der Beklagten abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherungs vertrag … mit dem Garantiefondskonzept ... zu Polizzennummer … als unwirksam aufzuheben, und 2. die Beklagte schuldig zu erkennen, dem Kläger den Betrag von 13.535,72 EUR zuzüg…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig und auch berechtigt, weil die Vorinstanzen die sachliche Zuständigkeit des Erstgerichts zu Unrecht verneint haben. 1.1. Konformatsbeschlüsse sind gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO grundsätzlich unanfechtbar, es sei denn, dass die Kla…