Spruch Gegen einen Wechselzahlungsauftrag kann keine Wiederaufnahmsklage erhoben werden. Entscheidung vom 12. Oktober 1960, 1 Ob 364/60. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Der Kläger brachte vor, er sei mit rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichtes Wien vom 18. Mai 1960, 16 Cg 224/60, als Akzeptant eines Wechsels vom 11. Jänner 1960 zusammen mit Herbert M. und der Firma B. zur Zahlung eines Betrages von 50.000 S s. A. verurteilt worden. Er beantragt …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es ist zuzugeben, daß die Gründe des angefochtenen Beschlusses, die das in Rede stehende Problem ausführlich behandeln, unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen künftigen Gesetzesänderung beachtlich sein könnten. Der Oberste Gerichtshof ist jedoch der Ansicht, daß nach der gege…