JudikaturJustizRS0044411

RS0044411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2023

Die neuen Tatsachen und Beweismittel müssen nicht unmittelbar auf die rechtliche Beurteilung von Einfluss sein, es genügt auch, wenn sie geeignet sind, eine wesentliche Änderung der Beweiswürdigung herbeizuführen.

Entscheidungen
77