Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die wiederaufnahmsklagende Partei ist schuldig, der wiederaufnahmsbeklagten Partei die mit 2.221,20 EUR (darin 370,20 EUR USt) bestimmten Rekursbeantwortungskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Im Hauptverfahren , dessen Wiederaufnahme angestrebt wird, begehrte die wie deraufnahms klagende Immobilienmaklerin (Klägerin) gestützt auf die Behauptung eines am 15. 10. 2013 mündlich zustande gekommenen Kaufvertrags über den Erwerb einer Liegenschaft und eine anschließend treuwi…
Rechtliche Beurteilung [8] Der Rekurs ist nicht berechtigt . [9] Die Klägerin argumentiert, aus der Urkunde ergebe sich, dass bei der Besprechung am 26. 11. 2013 nicht erstmalig, sondern nochmals – und daher wie bereits bei der einzig vorangegangenen Besprechung am 15. 10. 2013 – das Gefühl der grundsätzlichen Handels…