JudikaturJustizRS0044373

RS0044373 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. August 2010

Eine vor Beginn der im § 534 ZPO normierten Frist eingebrachte Nichtigkeitsklage ist verfrüht, daher auf einen gesetzlich zulässigen Anfechtungsgrund nicht gestützt und zurückzuweisen (unter Ablehnung von ZBl 1932/59), was auch dann mit Beschluss zu geschehen hat, wenn der Zurückweisungsgrund infolge oder aus Anlass einer Berufung erst von der zweiten Instanz aufgegriffen wird (SZ 20/19, JBl 1957,270; SZ 39/129).

Entscheidungen
7