Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.086,40 (darin S 1.014,40 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde als Erbe nach seiner verstorbenen Ehegattin, einer Tochter der Beklagten, zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Haus ***** mit Garten. Ein Sohn und eine Tochter der Beklagten sind zu je drei Achteln Miteigentümer dieser Lie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Soweit der Kläger vorbrachte, sein Begehren finde eine Stütze auch in § 522 ABGB, nach dem dem Eigentümer die nötige Aufsicht über sein Haus nicht erschwert werden dürfe, fehlt es an höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Die in § 521 ABGB geregelte D…