Art. 10 Justizverwaltungsmaßnahmen
Art. 10 Justizverwaltungsmaßnahmen — GBG 1955
Art. 10 Justizverwaltungsmaßnahmen — GBG 1955
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 76/2002
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2003
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40030070
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit gesetzt werden.